Die Öffnungszeiten des Centers und deren Einschränkungen können den Aushängen/Homepage entnommen werden.
Allgemeines
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Soccer Halle Nürnberg GmbH (Kickfabrik) zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
Spieleinheit
Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit 60 Minuten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr an der Rezeption. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
Einzelstunden
Buchungen von Einzelzeiteinheiten erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Zeiteinheit nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Einheit noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis. Gebuchte Einheiten können generell nur telefonisch oder persönlich bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt.
Abonnements
Abonnement-Buchungen werden nur durch Abschluss eines Abonnementen-Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage im Center ersichtlich. Grundsätzlich sind Abonnements nur in Verbindung mit einer Vorauszahlung erhältlich.
ABOS / Terminverlegung: Im Zeitraum des ABOs können Sie Termine verlegen.
Voraussetzung: Sie sagen den Termin 48 Stunden im Voraus ab. Der Termin wird automatisch an den letzten ABO-Termin angehängt, sofern zu diesem Zeitpunkt keine andere Reservierung vorliegt. Sollte der Termin bereits reserviert sein, wird eine Alternative zeitnah angeboten.
Bei 12 Wochen ABO: 1 x Terminverlegung möglich
Bei 26 Wochen ABO: 3 x Terminverlegungen möglich
Bei 52 Wochen ABO: 6 x Terminverlegungen möglich
Preise
Es gelten die jeweils an der Rezeption und auf unserer Homepage veröffentlichten Preise.
Sommerpreis/-angebote: Im Sommer gibt es über spezielle Angebote viele Rabattmöglichkeiten auf die regulären Preise. Diese Angebote sind durch Aushang und auf unserer Homepage ersichtlich. (Grundsätzlich sind Angebote nicht miteinander kombinierbar / Keine Barauszahlung möglich / gültig von Juni bis August / Nur nach Verfügbarkeit der Courts / teilweise nur durch Vorkasse möglich).
Rabatte und Gutscheine (außer Wertgutscheine) sind stets eine freiwillige Leistung und es besteht kein genereller Anspruch. Für Rabatte mit Ausweispflicht* gilt, dass diese ohne Aufforderung unseres Personals, vor der Kassenbuchung benannt und belegt werden müssen. Ein zu später Nachweis oder im Nachgang abgegebener Gutschein kann nicht berücksichtigt werden. Verschiedne Rabatte und Aktion sind nicht miteinander kombinierbar.
*Ehrenamtskarte: hier muss der Träger gleichzeitig die Person sein, welche den Platz gebucht hat
*Schüler/Studentenrabatt gilt nur in vorab definierten Zeiten. Mindestens 50% der Teilnehmer müssen eine Schule besuchen. Berufsschulen oder Umschulungen sind davon ausgeschlossen
*Kooperationsrabatte gelten Immer nur im Zeitraum, während die Kooperation besteht. Mit Beendigung einer Kooperation entfällt der damit verbundene Rabatt automatisch
Beleuchtung und Equipment
Die Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten. Bälle und Leibchen werden kostenlos gegen ein Pfand herausgegeben, solange diese verfügbar sind.
Allgemeine Benutzungsvorschriften
Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen der Soccer Halle Nürnberg GmbH (Kickfabrik) durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit sowie Vorsatz auftreten haftet der Mieter der Platzbuchung neben dem Verursacher in vollem Umfang.
Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Soccer Halle Nürnberg GmbH (Kickfabrik).
Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzugeben.
Glas, Gläser, Flaschen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie oder die Getränkeautomaten zu beziehenden Flaschen dar.
Rauchen ist im gesamten Bereich der Innenanlagen nicht gestattet.
Jeder Besucher und Mieter des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr.
Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch vom ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollen und Multinocken ist untersagt. Für eventuelle Schäden durch Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe neben dem Mieter des Platzes.
Der Verzehr von sämtlichen Lebensmitteln (inkl. Kaugummi) im Hallenbereich außerhalb der Gastronomie ist untersagt.
Gebuchte Termine sind bindend. In Ausnahmefällen muss der Termin bis spätestens 48 Std. vorher storniert werden. Sollte der gebuchte Termin nicht storniert werden, sind wir dazu gezwungen, eine Aufwandsendschädigung in Höhe von 100 % des Betrages in Rechnung zu stellen.
Der komplette Hallenbereich wird Videoüberwacht.
Weitere Buchungen
Buchungen von Event-Paketen wie Ligen, Kindergeburtstagen, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrags oder Anmeldeformulars.
Hausrecht / Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und des Centers, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der KICKFABRIK (Soccer Halle Nürnberg GmbH) bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
Video
Mit betreten der KICKFABRIK (Soccer Halle Nürnberg GmbH) erklärt sich jeder Gast damit einverstanden im kompletten Hallenbereich und der Soccer Courts gefilmt zu werden. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden Videos dieser Art von seiner Person veröffentlicht zu sehen. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich und explizit alle Bereiche der Sanitäranlagen und Umkleiden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
Datenschutz / Aufzeichnung von Filmdaten
Wir, das Team der Kickfabrik, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die Aufzeichnung von Filmdaten in dem Center werden von Zeit zu Zeit gelöscht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.